Einreise nach Kanada - Aufhebung der Visumpflicht
Um sich besser vor terroristischen Anschlägen schützen zu können, hat die Regierung Kanadas die Sicherheitsmaßnahmen bei der Einreise verschärft. Dadurch kann es zu zeitaufwendigen Kontrollen kommen. Daher ist es besonders wichtig, dass sich Reisende auf die Einreise vorbereiten und alle dafür notwendigen Unterlagen bereithalten.
Wer nach Kanada reisen möchte, braucht als Bürger aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz kein spezielles Visum. Dabei darf die Aufenthaltsdauer sechs Monate nicht überschreiten. Diese Visabefreiung gilt jedoch in bestimmten Fällen nicht. Das ist dann der Fall, wenn eine Arbeitsaufnahme vorgesehen ist, der Aufenthalt länger als sechs Monate dauert oder die Einreise zuvor schon einmal verweigert worden ist oder ein Visumsantrag abgelehnt wurde. In diesen Fällen müssen Reisende ein dem Reisezweck entsprechendes Visum beantragen.
Einreise ohne Visum
Wer als Ausländer nach Kanada einreisen möchte, braucht einen gültigen Reisepass. Die Einreise ist auch mit einem vorläufigen Reisepass oder mit einem Kinderreisepass möglich. Der Personalausweis alleine ist kein gültiges Reisedokument. Wichtig dabei ist, dass das Reisedokument bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist.
Die Grenzbeamten führen bei der Einreise eine kleine Befragung durch. Hier ist die Reiseabsicht darzulegen und ob der Reisende über ausreichende finanzielle Mittel für seinen Aufenthalt verfügt. Finden sich Hinweise, dass der Reisende in Risikogebieten war, wie beispielsweise Ebola-Gebieten, ist der Gesundheitszustand schlecht oder liegt eine kriminelle Vergangenheit vor, kann dies zur Verweigerung der Einreise führen. Das entscheiden die Grenzbeamten im Einzelfall direkt vor Ort.
Seit März 2016 gibt es in Kanada ein neues Verfahren für die Einreise. Reisende benötigen neben ihren Reisedokumenten eine gültige elektronische Reisegenehmigung (eTA-Genehmigung). Der Antrag ist im Onlineverfahren zu stellen. Das Verfahren ist mit den ESTA-Verfahren für die Einreise in die USA vergleichbar. Mit diesem Verfahren wollen die Behörden die Sicherheit erhöhen. Der Antrag ist einige Zeit vor Reiseantritt zu stellen.
Wer nicht von der Visumpflicht befreit ist, muss wie alle anderen Reisenden auch ein Visum beantragen. Zuständig für die Einreisegenehmigung sind die kanadischen Botschaften und die Generalkonsulate. Die kanadische Botschaft in Berlin hat keine eigene Visa- und Einwanderungsabteilung. Reisende mit Wohnsitz in Deutschland stellen ihre Anträge in Österreich.
Die Immigration, also die Einreise, läuft in der Regel freundlich und zügig ab, oft ohne größere Warteschlange. Reisende können davon ausgehen, dass das gesamte Verfahren nicht so zeitaufwendig ist wie bei der Einreise in die USA. Dennoch sind gelegentlich Warteschlangen möglich. Da es immer zu Wartezeiten kommen kann, ist es wichtig – vor allem für Reisende, die einen Anschlussflug erreichen müssen – genügend Zeit zum Umsteigen einzukalkulieren. Zwei Stunden für einen Zwischenstopp für Umsteigen und Immigration sind mindestens einzukalkulieren.
Bei der Einreise nach Kanada ist es erlaubt, ein paar Dinge zollfrei mitzubringen. Jeder Reisende darf eine Stange Zigaretten mitführen, dabei gilt ein Mindestalter von 16 Jahren. Eine Flasche Alkohol ist ebenfalls erlaubt, allerdings müssen die Reisenden dann mindestens 19 Jahre alt sein. Frische Lebensmittel sind grundsätzlich bei der Einreise verboten. Bei der Rückreise sind dann die entsprechenden Bestimmungen des Ziellandes zu beachten.
Natürlich braucht der Hund kein Visum. Bei der Einreise mit einem Hund sind dennoch ein paar Dinge zu beachten. Neben dem technischen Problem, dass nicht alle Airlines Haustiere transportieren, sind auch noch einige Besonderheiten zu beachten. Grundsätzlich reist das Haustier in einer speziellen Flug-Transportbox im Frachtraum mit. Keine Angst, der Frachtraum ist beheizt und teilweise sogar beleuchtet.
Für die Einreise nach Kanada muss der Hund ein paar Voraussetzungen erfüllen. Er muss älter als drei Monate sein und es muss eine Bescheinigung der Tollwutimpfung vorliegen. Diese Impfung darf nicht älter als ein Jahr sein und muss mindestens 30 Tage zurückliegen. Am Flughafen wird der Hund gegebenenfalls untersucht, um auszuschließen, dass er ansteckende Krankheiten hat. Die Kosten für diese Untersuchung muss der Halter bezahlen.
Touristenvisum für Kanada
Those without a visa travel to Canada with their eTA permit – this applies to entry by air. Of course, this requires that the stay does not last longer than six months and that no paid work is planned. Upon presentation of valid travel documents, travelers will receive a corresponding stamp in their passport, which is considered a tourist visa. This stamp indicates the exact length of stay for the Canada stay.
With the tourist visa it is allowed to participate in projects with volunteer work. Also, farm work for a maximum of four weeks is allowed and any gratuitous work with residence in Canada. For study stays for a maximum of six months, the tourist visa is also sufficient.
Arbeitsvisum für Kanada
Wer eine Zeitlang entgeltlich in Kanada arbeiten möchte, braucht für seinen Aufenthalt eine temporäre Arbeitserlaubnis (temporary work permit). Von dieser Regelung sind folgende Personen ausgenommen:
- Diplomaten und offizielle Abgesandte anderer Länder oder Abgesandte der Vereinten Nationen
- Deren Familienangehörige, wenn eine entsprechende schriftliche Ermächtigung der Foreign Affairs and International Trade Canada vorliegt.
- Militärangehörige
- Künstler, Sportler und deren Trainer
- Journalisten
- ausländische Regierungsbeamte
- Messe- und Seminarorganisatoren und deren Personal.
Wer nicht zu diesen Personengruppen zählt, muss zum Arbeiten in Kanada ein Visum beantragen. In manchen Fällen kann es erforderlich sein, eine Arbeitsmarktbescheinigung des kanadischen Arbeitgebers vorzulegen. Diese Bescheinigung stellt das Human Resources and Social Development Canada aus. Sie bestätigt, dass die freie Arbeitsstelle durch einen ausländischen Arbeitnehmer besetzt werden darf.
Um das Arbeitsvisum zu bekommen, ist bereits in Deutschland ein entsprechender Antrag zu stellen. Die Bearbeitungszeit für ein Arbeitsvisum beträgt bis zu 28 Tage. Ist der Antrag auf ein Arbeitsvisum genehmigt, schickt die Behörde eine schriftliche Bestätigung. Das Visum selbst gibt es erst bei der Einreise nach Kanada. Dann entscheiden die Behörden auch, wie lange das Arbeitsvisum gültig ist.
Arbeitsvisum für junge Menschen
In einem speziellen Programm, dem Youth Mobility Program (YMP) können junge Menschen im Alter von 18 bis 35 Jahren erste Berufserfahrungen im Ausland sammeln. Das Programm ist eine Initiative der kanadischen und der deutschen Regierungen. Es ist auf Gegenseitigkeit ausgelegt. Das Arbeitsvisum innerhalb dieses Programms ist auf maximal ein Jahr beschränkt.
Studentenvisum für Kanada
Kanada ist für ausländische Studenten ein interessantes Ziel. Es ist das Land mit zwei Kulturräumen und zwei Amtssprachen. Während eines Studiums in Kanada können die jungen Studenten die vielfältige Kultur sowohl im englisch- wie auch im französischsprachigen Raum kennenlernen. Für einen Aufenthalt von weniger als sechs Monaten ist kein spezielles Visum erforderlich. Hier genügt das normale Touristenvisum. Studenten die über diesen Zeitraum hinaus in Kanada bleiben möchten, brauchen ein Studentenvisum.
In jedem Jahr reisen 150.000 Schüler und Studenten nach Kanada, um an den hervorragenden Universitäten und Schulen des Landes ihre Studien weiterzuführen. Forschung und Lehre haben international einen hervorragenden Ruf.
Wer als Student ein Studentenvisum beantragen möchte, braucht neben seinen noch ausreichend gültigen Reisedokumenten auch eine Zulassung zu einer kanadischen Hochschule oder einer entsprechenden Bildungseinrichtung. Wichtig dabei ist, dass der Student ein Vollzeitstudium absolvieren wird. Darüber hinaus ist der Nachweis für ausreichend finanzielle Mittel und – bei über 18-Jährigen – ein polizeiliches Führungszeugnis erforderlich.
Den Antrag können Studenten auf dem Postweg stellen. Eine Reise zum nächsten Konsulat oder der kanadischen Botschaft ist nicht erforderlich. Die Antragstellung sollte spätestens vier Wochen vor der geplanten Reise erfolgen, damit das Visum rechtzeitig zu Reisebeginn vorliegt. Für die Bearbeitung ist mit zwei bis vier Wochen zu rechnen. Anschließend kommt ein Bestätigungsschreiben der Botschaft per Post. Dieser sogenannte „Confirmation letter“ berechtigt zur Einreise nach Kanada und ist zwingend vorzulegen. Das Studentenvisum stellen die Grenzbehörden bei der Einreise ein.
Geschäftsvisum für Kanada
Es ist auch möglich, für einen begrenzten Zeitraum geschäftlich nach Kanada zu reisen. Zur Einreise ist ein gültiger Reisepass notwendig. Der Reisende muss belegen können, dass er nur für einen begrenzten Zeitraum in Kanada bleiben wird. Darüber hinaus ist ein Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel für sich selbst und eventuell unterhaltsberechtigte Angehörige notwendig. Mit dem Stempel im Reisepass ist ein Aufenthalt von bis zu sechs Monaten möglich. Geht die Geschäftsreise über bestimmte Tätigkeiten hinaus, ist ein Geschäftsvisum (Visum für temporary business visitors) erforderlich.
Ohne Geschäftsvisum sind beispielsweise die Teilnahme an dienstlichen Treffen oder Dienstleistungen im Rahmen eines Kaufvertrages möglich. Für letzteres ist ein After-Sales-Service-Vertrag zwischen dem deutschen und dem kanadischen Unternehmen notwendig. Ebenso sind firmeninterne Ausbildungen, firmeninterne Installationstätigkeiten und Beratungstätigkeiten erlaubt.
Für temprorary business visitors gelten weitergehende Bestimmungen. Sie müssen zusätzliche Unterlagen vorlegen, wie zum Beispiel Kopien von Verträgen.
Transit- und Besuchervisum
Kurze touristische oder geschäftliche Aufenthalte, die eine Dauer von sechs Monaten nicht überschreiten, sind visumfrei möglich. Lediglich die eTA-Genehmigung ist dafür erforderlich. Das gilt allerdings nur für die Ein- oder Durchreise auf dem Luftweg. Wer auf dem Land- oder Seeweg nach Kanada einreist oder das Land durchfährt, braucht diese Reisegenehmigung nicht. Die Gebühren für die eTA-Genehmigung betragen umgerechnet ca. 5 Euro. Die eTA-Genehmigung wird für die Dauer von längstens fünf Jahren ausgestellt, oder bis zum Ablauf des aktuellen Reisepasses.
Durch die strengeren Sicherheitsbestimmungen kommt es an der Grenze auf jeden Fall zu einer kurzen Befragung. Sollten sich dabei Zweifel irgendwelcher Art ergeben, können die Grenzbeamten die Einreise kurzfristig noch verweigern. Werden Reisende als „inadmissible“, also als nicht akzeptabel eingestuft, weil sie beispielsweise falsche Angaben gemacht haben oder durch strafrechtliche Verurteilungen außerhalb Kanadas eine Gefahr für die Sicherheit darstellen, kann dies der Fall sein.
Die Einreise von Minderjährigen kann, im Fall, dass sie alleine, mit nur einem Elternteil oder mit einer anderen Person einreisen, etwas aufwendiger werden. Denn in diesen Fällen kommt es mit großer Wahrscheinlichkeit zu einer Befragung an der Grenze. Nachweise über das Sorgerecht und schriftliche Einverständniserklärungen der Sorgeberechtigten, die auch deren Kontaktdaten enthalten, sind dann notwendig. So kommt es nicht zu langen Verzögerungen.
Journalistenvisum
Um als Journalist in Kanada arbeiten zu können, ist unter Umständen ein Journalistenvisum erforderlich. Dieses Visum umfasst Tätigkeiten als Korrespondent für Radio, eine Zeitung, Fernsehen oder Film und die Tätigkeit als freier Journalist. Ist die Tätigkeit auf weniger als sechs Monate begrenzt, genügt für die Einreise ein normales Besuchervisum, das viele Staatsangehörige mit eTA-Genehmigung und gültigem Reisepass bei der Einreise bekommen.
Wer plant, länger in Kanada journalistisch tätig zu sein, benötigt ein Journalisten- oder Geschäftsvisum. Die Voraussetzungen sind jeweils dieselben.
In jedem Jahr reisen 150.000 Schüler und Studenten nach Kanada, um an den hervorragenden Universitäten und Schulen des Landes ihre Studien weiterzuführen. Forschung und Lehre haben international einen hervorragenden Ruf.
Working Holiday Visum
Kanada ist ein sehr attraktives Ziel für Work and Travel. Daher ist die Nachfrage nach dem Working Holiday Visum für Kanada auch jedes Jahr sehr groß. Das Kontingent an Working Holiday Visa ist jedoch begrenzt.
Die Auswahl erfolgt eher zufällig. Alle, die sich für ein Working Holiday Visum interessieren, sollten auf der offiziellen Seite der Regierung Kanadas ein Profil erstellen. Damit landen die Bewerber in einem großen sogenannten „IEC-Pool“.
Daraus werden regelmäßig Profile ausgelost. Die entsprechenden Bewerber erhalten dann eine Einladung, welche sie innerhalb von zehn Tagen bestätigen müssen. Nach weiteren 20 Tagen längstens ist die Gebühr für das Visum zu bezahlen und alle erforderlichen Dokumente sind an den MyCIC-Account zu senden.
Nach Kanada auswandern
Die endgültige Erlaubnis zur Einreise erteilen die Beamten der CBSA, der Canada Border Service Agency, also die kanadischen Grenzbeamten. Direkt vom Flieger aus geht es zur Einreiseabfertigung der Immigration. Dort treten Reisende einzeln oder zusammen mit ihrem Partner an die Grenzbeamten heran. Neben dem Pass braucht der Beamte auch die Zollerklärung und er stellt noch einige Fragen, beispielsweise nach der geplanten Reisedauer oder dem Reisezweck. Dabei ist es nicht unbedingt notwendig, fließend Englisch oder Französisch zu sprechen. Die Grenzbeamten haben sehr viel Erfahrung mit ausländischen Touristen und meist auch sehr viel Geduld.
Diese Prozedur selbst geht in der Regel zügig vonstatten. Dennoch kommt es gelegentlich zu Warteschlangen, weil immer sehr viele Menschen auf einmal abzufertigen sind. Sobald der Stempel und ein Sichtvermerk im Reisepass sind, ist die Einreise als erledigt zu betrachten. Jetzt heißt es nur noch Koffer holen und durch den Zoll. Wer nichts zu verzollen hat, wird meist auch nicht kontrolliert. Hier führen die Beamten lediglich Stichproben durch, so wie am deutschen Zoll auch.
Fazit
Die Einreise nach Kanada gestaltet sich normalerweise unproblematisch. Wichtig ist, dass sich Reisende im Vorfeld gründlich über alle Bestimmungen informieren und die entsprechenden Reisedokumente und Anträge rechtzeitig vorbereiten.