Das Working Holiday Visum
Mit Ausstellung des Visums erhalten Reisende die Möglichkeit, innerhalb von einem Jahr nach Kanada einzureisen. Ab dem Zeitpunkt der Ankunft im Land gelten das Visum und die inbegriffene Arbeitserlaubnis 12 Monate lang. Ein Job in Kanada darf nicht länger als sechs Monate andauern. Es ist also das perfekte Visum, um Gelegenheitsarbeiten zu verrichten und zu reisen. Es ist durchaus möglich, zwischendurch das Land zu verlassen. Wer beispielsweise einen Abstecher in die USA macht, braucht zwar für dieses Land ein neues Visum, das kanadische erlaubt allerdings eine unbeschränkte Anzahl an Ein- und Ausreisen. Dadurch verlängert sich die Aufenthaltsdauer in Kanada aber nicht. Es gilt nur für maximal ein Jahr, egal wie viel Zeit dieses Jahres tatsächlich in Kanada verbracht wird.
Work & Travel in Kanada
Reisen durch Kanada ist so beliebt, wie nie zuvor. Für deutsche Staatsangehörige ist es zudem ganz unkompliziert. Mit einer Einreiseerlaubnis können sie bis zu 90 Tage lang das Land erkunden. So lässt sich in aller Ruhe die unglaubliche Weite erleben, die Kanada zu bieten hat. Ein Besuch in den Metropolen des Landes ist ebenfalls reizend. In Toronto, Vancouver oder Montreal können Reisende den Puls Kanadas fühlen. Hier wird jedem Besucher viel geboten. So eine Reise ist allerdings auch teuer. Da ist es praktisch, wenn zwischendurch vor Ort gearbeitet werden kann. Für diese Situation reicht leider eine Einreiseerlaubnis jedoch nicht aus. Zusätzlich gibt es sogenannte Arbeitsvisa. Kanada ist eines der attraktivsten Länder für Work & Travel Freunde aus aller Welt. 2015 war das Working Holiday Visum, das eine Einreise- und Arbeitserlaubnis darstellt, dementsprechend begehrt. Doch Kanada hat die Visumsvergabe ab 2016 grundlegend verändert. Die anzahlmäßig begrenzten Visa werden seitdem verlost.
Voraussetzungen für ein Working Holiday Visum
Um an eines der Working Holiday Visa zu gelangen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu zählen vor allem die Folgenden:
- Staatsbürgerschaft: Wer sich für ein Arbeits- und Reisevisum bewirbt, muss die deutsche Staatsbürgerschaft sowie einen Wohnsitz in Deutschland haben und das nachweisen können.
- Reisepass: Der Pass muss bis mindestens einen Tag nach dem Rückflug noch gültig sein.
- Alter: Für das Working Holiday Visum muss das Alter des Antragstellers zwischen 18 und 35 Jahren liegen. Wer während seines Aufenthaltes 36 wird, kann das WHV trotzdem erhalten. Das Alter zählt zum Zeitpunkt der Antragstellung.
- Finanzierung: Es muss nachgewiesen werden können, dass der Reisende über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um seinen Aufenthalt bezahlen zu können. Empfohlen wird der Nachweis über etwa 2.500 CAD. Umgerechnet sind das etwa 1.650 Euro.
- Rückflug: Damit Kanada sicherstellen kann, dass der WHV-Beantragende das Land mit Ablauf des Visums auch wieder verlässt, verlangt die Einreisebehörde einen Nachweis über ein Rückflugticket oder über die entsprechenden Mittel, ein solches Ticket vor Ort kaufen zu können.
Weiterhin muss in einem Fragebogen Aufschluss über den Gesundheitszustand gegeben werden. Wird der Antrag angenommen, muss dieser Zustand mittels eines ärztlichen Attests nachgewiesen werden. Reisende benötigen außerdem eine Auslandskrankenversicherung. Sie dürfen zudem nicht strafrechtlich verfolgt werden oder wegen schwerwiegenden Verkehrsdelikten auffällig geworden sein.
Benötigte Dokumente
Das Visum wird nach Einreichen aller Dokumente in der Regel zügig bestätigt. Eventuell müssen Angaben nachgereicht werden, falls sie bei der Beantragung noch nicht zur Verfügung standen. Das könnte zum Beispiel ein Gesundheitszeugnis sein. Wird eine Einladung zur Beantragung des eigentlichen Visums erteilt, sind noch folgende Dokumente hochzuladen:
- Die erste Seite des Reisepasses mit den persönlichen Angaben sollte gut lesbar eingescannt werden.
- Ein aktueller und englischsprachiger Lebenslauf wird verlangt.
- Ein polizeiliches Führungszeugnis ist ebenfalls fällig. Es empfiehlt sich, dieses Dokument direkt ins Englische übersetzen zu lassen, sodass es nicht zu Sprachproblemen und Missverständnissen kommt.
- Ein biometrisches Passbild muss hinterlegt werden.
- Der Kandidat muss das Family-Information-Formular ausfüllen, bei dem Angaben zu seinem familiären Hintergrund gemacht werden sollen.
Beantragung des Work & Travel Visums
Die Beantragung selbst ist online zu erledigen und damit einfach und schnell. Der Haken am Prozess ist lediglich das Losverfahren. Wer Glück hat und gezogen wird, der kann sich freuen! Für die Beantragung wird nur ein Computer mit Internetanschluss benötigt. Die Bezahlung erfolgt bequem per Kreditkarte. Zunächst wird auf der Bewerbungsseite ein Profil angelegt. Dieses landet dann in dem Pool, aus dem die Regierung regelmäßig und zufällig Kandidaten auswählt. Wer eine solche Einladung erhält, kann seine Dokumente einreichen und die Bezahlung regeln. Die Einladungen werden das ganze Jahr über vergeben. Auf der Webseite der kanadischen Botschaft wird über den nächsten Termin immer fünf Tage im Voraus Bescheid gegeben. Sich frühzeitig zu bewerben, erhöht demnach die Chancen auf die Ziehung des eigenen Namens.
In vier Schritten zur Traumreise
Das Bewerbungsverfahren ist übersichtlich gestaltet. Es bedarf lediglich vier Schritten:
- Die Voraussetzungen zur Antragstellung werden in einem Online-Fragebogen abgefragt und überprüft. Dazu müssen personenbezogene Daten sowie Auskünfte über den Grund des Aufenthaltes angegeben werden. Passen diese Angaben zum Working Holiday Visum, erhält der Antragsteller einen persönlichen Zugangscode.
- Anschließend muss ein Bewerbungsprofil auf der Webseite erstellt werden. Dazu benötigt der Kandidat den Code aus dem ersten Schritt. Außerdem muss er oder sie Angaben machen zu der eigenen Identität, wie beispielsweise Geburtsdatum oder Wohnort, zur Staatsangehörigkeit, den Kontaktangaben, dem Schüler- oder Studentenstatus und einem eventuellen Jobangebot aus Kanada. Für das Ausfüllen aller Angaben stehen 60 Tage zur Verfügung. Wer es nicht in diesem Zeitraum schafft, muss erneut beginnen. Ist das Profil angelegt, kommt es anschließend in den Bewerberpool und der eigentliche Auswahlprozess beginnt.
- Der Antragsteller sollte sich danach auf eine mögliche Einladung bereits vorbereiten. Das heißt zum Beispiel, die benötigten Dokumente griffbereit liegen haben, das Geld zur Bezahlung zur Verfügung stehen haben etc. Wer eine Einladung erhält, hat nämlich nur einen kurzen Zeitraum zur Verfügung, um sie anzunehmen. Da ist eine gute Vorbereitung dementsprechend wichtig.
- Wer eine Einladung erhält, muss diese bestätigen, seine Unterlagen hochladen und bezahlen. Zum Annehmen der Einladung bekommt der Kandidat zehn Tage Zeit, für das Hochladen der Unterlagen 20 Tage.
Wie funktioniert der Vergabeprozess?
Seit Dezember 2016 ist es nicht mehr länger ausschlaggebend, wer sein Visum zuerst beantragt hat. Aus dem Bewerberpool zieht die Kanadische Regierung stattdessen zufällig Kandidaten, die daraufhin die Chance haben, ihr Working Holiday Visum zu bestätigen und den Antrag abzuschließen. Es gibt jedes Jahr lediglich etwa 4.200 Visa. Wie viele genau es im nächsten Jahr sein werden, gibt die Botschaft immer Ende des Vorjahres, also im November oder Dezember bekannt. Da die Anfrage 2015 so hoch ausfiel, wurden erfreulicherweise 1.000 zusätzliche Working Holiday Visa für Deutsche herausgegeben. Es gehört also auch ein bisschen Glück dazu, eines der begehrten Visa zu erhalten. Der gesamte Bewerbungsprozess dauert laut kanadischer Botschaft in der Regel nicht länger als sechs Wochen. Falls zusätzliche Dokumente nachgereicht werden müssen, verlängert sich dieser Zeitraum selbstverständlich.
Kosten für ein Working Holiday Visum
Für ein Visum, mit dem man in Kanada auch arbeiten kann, müssen Antragsteller zunächst in die eigene Tasche greifen. Es fällt eine Teilnahmegebühr von etwa 126 CAD an. Diese wird allerdings erst fällig, wenn eine Einladung zur tatsächlichen Bewerbung erfolgt ist. Interessierte zahlen demnach nicht, wenn sie kein Visum erhalten oder ihre Einladung ablehnen. Je nach Kategorie fallen im Anschluss weitere Kosten an. Für ein Working Holiday Visum werden weitere 100 CAD erhoben. Young Professionals oder Praktikanten bezahlen hingegen keine zusätzlichen Gebühren, da diese vom Arbeitgeber eingefordert werden. Wie hoch diese Kosten ausfallen, unterscheidet sich von Jahr zu Jahr. Aktuelle Informationen gibt es auf der offiziellen kanadischen Webseite. Die Bezahlung erfolgt in der Regel online per Kreditkarte. Seit kurzem gibt es darüber hinaus alternative Bezahlmethoden zu wählen, wie beispielsweise PayPal. Die Möglichkeiten sind jedoch begrenzt, sodass eine Kreditkarte empfehlenswert ist.
Zielgruppe junge Erwachsene
Mit dem Working Holiday Visum dürfen Reisende Arbeiten annehmen. So lässt sich das Jahr in Kanada gut nebenher finanzieren. Das gilt ebenfalls für unbezahlte Praktika oder Au-Pair-Tätigkeiten. Häufig werden diese gegen Kost und Logis angeboten, trotzdem benötigt der Reisende eine Arbeitserlaubnis. Es gilt daher, genaue Informationen einzuholen, bevor die Reise angetreten wird. Das Working Holiday Visum gilt zwar für viele Nebenjobs, aber längst nicht für alle Berufe. Für Berufe in der Kinderbetreuung oder Lehre zum Beispiel, ist es nicht ausreichend. Für diese Berufe muss ein gesonderter Antrag gestellt werden, bei dem nachgewiesen werden muss, dass eine entsprechende Ausbildung zur Ausführung dieses Berufes befähigt.
Das WHV gibt es nicht nur für Deutsche. Bürger der folgenden Staaten können es ebenfalls beantragen:
Young Professionals und Praktikanten aufgepasst
Das Working Holiday Visum gibt es in unterschiedlichen Ausführungen. Es ist Teil des offiziell als IEC (International Experience Canada) bezeichneten Programms, das jungen Leuten ermöglicht, Kanada selbst zu erleben. Je nach Beruf, der vor Ort ausgeführt werden soll, trifft eine andere Kategorie zu. Es kann mitunter sein, dass ein Antrag zu mehreren Kategorien passt. Beim Einreichen des Profils muss der Kandidat daher eine Auswahl treffen, in welcher Kategorie er an der Auslosung teilnehmen möchte. Da ein Working Holiday Visum pro Person maximal zweimal vergeben wird, aber nie in derselben Kategorie, ist es wichtig, sich im Vorhinein darüber Gedanken zu machen. Ist ein zweiter Aufenthalt in Kanada geplant oder soll zumindest nicht ausgeschlossen werden, kann die erste Kategorie mit Bedacht gewählt werden. Es lässt sich also ein Work & Travel Aufenthalt mit einem zweiten Visum für ein Praktikum kombinieren. Es können allerdings nicht zwei Visa für Praktika verwendet werden. Außerdem muss der Kandidat zwischen der Beantragung des ersten und zweiten Visums in sein Heimatland zurückkehren.
Im Wesentlichen lassen sich drei Kategorien unterscheiden.
- Working Holiday: Das Visum ist eine 12 Monate lang gültige Arbeitserlaubnis. Sie wird nicht nur an Deutsche vergeben, im Lostopf konkurrieren Antragsteller allerdings nur gegen ihre eigenen Staatsangehörigen.
- Young Professional: Dieses Visum können junge Berufstätige nutzen, die in Kanada erste Arbeitserfahrung sammeln möchten oder sich fortbilden. Ein Jahr lang dürfen sie mit diesem Visum arbeiten.
- Praktikum: Wer als Student oder Auszubildender in Kanada ein Praktikum absolvieren möchte, ist mit diesem Visum richtig. Die Stelle muss zum Studium oder der Ausbildung passen. Das Visum gilt ebenfalls für 12 Monate.
Die Chancen auf ein Visum im Praktikanten- oder Young Professional Programm stehen übrigens besser, als die auf ein Working Holiday Visum. Meist gibt es mehr Plätze als Bewerber für die beiden Kategorien, wohingegen es beim klassischen WHV umgekehrt ist. Seine persönliche Erfolgsquote kann jeder Kandidat online einsehen. Im Gegensatz zum Work und Travel Programm, bei dem sich der Reisende unterwegs vor Ort eine Arbeit sucht, muss bei den anderen beiden Kategorien bereits ein Jobangebot zur Visumsbeantragung vorliegen. Der Arbeitgeber wird in den Prozess der Bewerbung eingebunden, daher sollte er möglichst frühzeitig vom Kandidaten über den Antrag informiert werden.
Arbeitsvisum als Anternative
Work und Travel Touren sind nicht für jeden Geschmack etwas. Andere wiederum würden gerne in Kanada arbeiten, erfüllen allerdings die Voraussetzungen nicht. Probleme macht häufig das Alter. Wer über 35 Jahre alt ist, muss sich um ein alternatives Visum bemühen. Alle, die handwerkliches Geschick und technisches Knowhow mitbringen, haben jedoch gute Chancen auf eine kanadische Arbeitserlaubnis. Für sogenannte „skilled workers“, also Fachkräfte, gibt es beispielsweise ein spezielles Visum. Je nach Berufsgruppe und Arbeitserfahrung werden die Antragsteller typisiert und haben unterschiedliche Chancen auf eine Bewilligung ihres Antrages. Wichtig ist in jedem Fall, dass der kanadische Staat sich dagegen absichert, dass ihm Reisende zu sehr zur Last fallen. Der Nachweis von ausreichenden finanziellen Mitteln sowie einem guten Gesundheitszustand ist daher bei allen Visa von großer Relevanz. Wer aus dem riesigen Pool an Bewerbern herausgezogen wird, erhält nicht nur eine Erlaubnis in Kanada kurzzeitig arbeiten zu dürfen sondern eine Einladung, länger zu bleiben. Es darf daraufhin eine dauerhafte Arbeitsgenehmigung und ein Aufenthaltsrecht beantragt werden. Eine Bewilligung dieses Antrages ist allerdings nicht sichergestellt. Um ein Arbeitsvisum erhalten zu können, müssen im Allgemeinen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Der Kandidat har mindestens ein Jahr Vollzeit Berufserfahrung gesammelt, die noch nicht länger als ein paar Jahre zurück liegt.
- Seine Englisch- oder Französischkenntnisse sind mit einem offiziellen Test als ausreichend anerkannt worden, um sich in Kanada verständigen zu können.
Unterstützung bei der Beantragung
Ein Visum zu beantragen ist der erste wichtige Schritt zum Auslandsaufenthalt. Dabei sollte nichts schiefgehen. Unterstützung können Interessenten von diversen Organisationen erhalten. Diese verlangen jedoch häufig überhöhte Gebühren für diese Hilfe. Oftmals reicht es daher aus, sich gründlich online über den Beantragungsprozess zu informieren. Wer sich an offizielle Internetauftritte hält, muss sich nicht vor Falschinformationen fürchten. Wie die Bewerbung genau funktioniert und wer Chancen auf ein Working Holiday Visum hat, erklärt die kanadische Einwanderungsbehörde auf ihrer Webseite sehr übersichtlich und verständlich.