Journalistenvisum für Kanada

Kanadas Beliebtheit bei Reisenden hat in den vergangenen Jahren stets zugenommen. Einige von ihnen möchte gerne länger bleiben oder sich sogar dort niederlassen, wiederum andere reizt es, das Land beim Arbeiten kennenzulernen. Wer in Kanada arbeiten möchte, kann jedoch nicht einfach einreisen. Dazu wird ein spezielles Visum benötigt. Zusätzlich zu einer Aufenthaltsgenehmigung muss ebenfalls eine Arbeitserlaubnis vorliegen, um der Tätigkeit auf legalem Wege nachgehen zu dürfen. Seit November 2016 haben sich die Einreisebedingungen nach Kanada verschärft. Das Land stellt damit keine Ausnahme dar. Aufgrund der erhöhten Anzahl von Terroranschlägen in den vergangenen Jahren, werden vielerorts die Landesgrenzen tiefgehender kontrolliert als zuvor. Besonders bei der Einreise nach Kanada auf dem Luftweg traten in den letzten Monaten einige Änderungen in Kraft. Davon betroffen sind ebenfalls Journalisten, die für ihre Arbeit nach Kanada reisen müssen. Ob ein Visum von Nöten ist und wie es beantragt werden kann, wird im Folgenden speziell für die Berufsgruppe der Journalisten erläutert.

Als Journalist nach Kanada

In Kanada gibt es für Journalisten allgemein kaum Schwierigkeiten einzureisen. Zwar benötigen viele Berufsgruppen eine spezielle Arbeitserlaubnis, um in Kanada arbeiten zu dürfen. Davon sind jedoch die folgenden Gruppen ausgeschlossen:

  • Geschäftsreisende: Wer in einem internationalen Konzern tätig ist und den kanadischen Standort besucht oder dort für eine Zeit lang arbeitet, braucht keine Arbeitserlaubnis. Er muss allerdings nachweisen können, dass er sein Einkommen hauptsächlich aus dem Ausland bezieht. Das kann beispielsweise aus Deutschland sein. Wer offiziell in Deutschland angestellt ist und nur vorübergehend in Kanada auf einem Projekt eingesetzt wird, für den ist die Einreise dementsprechend einfach gestaltet worden.
  • Diplomaten: Offizielle Abgesandte aus anderen Ländern können in Kanada uneingeschränkt arbeiten. Das gilt ebenfalls für ihre Familien, sofern diese eine Erlaubnis vom „Office of Protocol“ des „Foreign Affairs and International Trade Canada“ bekommen. Die muss zwar gesondert beantragt werden, ist aber kein normales Arbeitsvisum.
  • Angehörige des Militärs
  • Regierungsbeamte aus anderen Ländern
  • Künstler, Sportler sowie ihre Trainer
  • Messeorganisatoren und Personal
  • Journalisten, solange sie nicht für eine kanadische Firma arbeiten

Sonderstellung für Journalisten

newspaper

Es ist bekanntlich nicht immer leicht, als Journalist an ein Visum zu gelangen. Zu den Journalisten gehören Korrespondenten für Film und Fernsehen, aber ebenso für Radiosender oder Zeitungen. Ausländische Berichterstattung ist in einigen Ländern nicht gerne gesehen. Besonders bei der Erstellung von Wirtschafts- und Politikbeiträgen gibt es häufig Probleme. In Ländern wie China oder Russland zum Beispiel, haben es ausländische Journalisten mitunter schwer. Über Sportereignisse zu berichten, verläuft hingegen meist unkomplizierter. Die politischen Spannungen zeigen sich zwar gelegentlich auch in Sportereignissen, im Allgemeinen erhalten Sportjournalisten jedoch weitaus einfacher ein Visum für ihre Arbeit, als so mancher Kollege.

Warum wird ein Visum benötigt?

Die Versuchung liegt nahe, als Journalist über ein normales Touristenvisum oder ein Geschäftsvisum einzureisen. Davon ist in jedem Fall dringend abzuraten! In Russland beispielsweise könnten dem Journalisten hohe Strafen oder eine Ausweisung drohen. Die Gefahr ist hoch, dass eine illegale Einreise als Journalist mit einem falschen Visum nicht gerne gesehen ist und schwerwiegende Konsequenzen nach sich zieht. Das Problem erübrigt sich in Kanada jedoch für deutsche Staatsbürger, da sie für maximal 90 Tage ohne ein Visum einreisen dürfen und es allgemein kein spezielles Journalistenvisum gibt.

Elektronische Einreiseerlaubnis

Da sich die Antragstellung eines Journalistenvisums für Kanada erübrigt, benötigen Journalisten unter Umständen überhaupt keinen Nachweis oder lediglich eine Einreiseerlaubnis. Eine Einreise per Flugzeug ist von Deutschland aus die vermutlich einfachste Anfahrt nach Kanada. In diesem Fall brauchen Journalisten, wie auch Touristen, eine offizielle Erlaubnis, einreisen zu dürfen. Dieses neue Modell hat das Touristenvisum abgelöst. Es macht die Einreise unkomplizierter und sicherer. Gleichzeitig kann die Antragstellung praktischerweise online erfolgen, sodass der Prozess schneller vonstattengeht als früher. Deutsche, ob Reisende oder Journalisten, können die Einreiseerlaubnis bequem von zu Hause aus beantragen. Informationen dazu sowie den Antrag gibt es auf der Homepage der Regierung Kanadas. Eine Bestätigung der Erlaubnis gibt es in der Regel innerhalb einiger Minuten per E-Mail. In einigen Ausnahmefällen kann sich eine Antwort auf den Onlineantrag jedoch einige Tage hinziehen. Daher ist es empfehlenswert, die Einreiseerlaubnis frühzeitig anzufordern und dann erst einen Flug zu buchen. Da die Erlaubnis nach ihrer Ausstellung ganze fünf Jahre lang gültig bleibt, ist die tatsächliche Einreise sehr flexibel gestaltbar. Ab der Einreise selbst, gilt die Erlaubnis für maximal 90 Tage. Lediglich etwa fünf Euro kostet die Ausstellung des Dokumentes. Für Einreisen mit dem Schiff oder eine Anfahrt über den Landweg ist eine solche elektronische Einreiseerlaubnis nicht notwendig.

Voraussetzungen

Im Gegensatz zur Beantragung eines speziellen Journalistenvisums ist die Einreise nach Kanada nicht an Dokumente oder Nachweise geknüpft. Um eine Einreiseerlaubnis erhalten zu können, muss lediglich ein gültiger Reisepass vorliegen. Ab dem Datum der Rückseite muss er noch weitere sechs Monate seine Gültigkeit bewahren. Zusätzlich verlangt die Onlineabwicklung des Antrags eine E-Mail-Adresse sowie eine Kreditkarte zur Bezahlung der Gebühr. Mittlerweile funktioniert aber ebenso eine Bezahlung per PayPal und mit anderen Onlinediensten. Unkomplizierter und kostengünstiger könnte eine Einreise nach Kanada kaum gestaltet werden.

Beschränkungen

Mit der Erlaubnis ist nicht automatisch eine Weiterfahrt in die USA möglich. Wer in beiden Ländern arbeiten will, muss dementsprechend in beiden eine Erlaubnis dazu haben. Es ist unter Umständen naheliegend, mit dem Auto kurz die Grenze zu überqueren und einen Ausflug ins Nachbarland zu machen. Es muss jedoch in jedem Fall das richtige Visum dazu beantragt werden. Das geht am besten vor der Reise von zu Hause aus. Wer als Journalist mit einer Einreiseerlaubnis in Kanada unterwegs ist, sollte also auch dort bleiben, es sei denn, er hat ebenfalls ein amerikanisches Besuchervisum oder sogar eine Arbeitserlaubnis.

Dauerhaft in Kanada arbeiten

Eine Einreiseerlaubnis ermöglicht einen Aufenthalt in Kanada nur für maximal 90 Tage. Das sollte in der Regel für örtliche Berichterstattungen zu Events oder wichtigen Ereignissen ausreichen. Sollte ein Projekt länger als drei Monate andauern oder eine Einwanderung nach Kanada gewünscht werden, so muss an dieser Stelle dann doch ein Arbeitsvisum beantragt werden. Das gilt in diesem Fall ebenso für Journalisten. Um ein sogenanntes „Skilled Worker Class“ Visum erhalten zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu gehören die folgenden:

  • Der Antragsteller muss über ausreichende Englisch- oder Französischkenntnisse verfügen. Dazu wird entweder ein IELTS-Test für Englisch oder ein TEF-Test für Französisch gemacht, bei dem ein bestimmtes Niveau erreicht werden muss. Dieses Niveau wiederum ist abhängig von der Berufsklasse, um die es geht.
  • Er oder sie muss mindestens ein Jahr Arbeitserfahrung aus einer bezahlten Vollzeitstelle mitbringen oder im vergleichbaren Umfang in Teilzeit gearbeitet haben. Vollzeit bedeutet entweder 37,5 Stunden Arbeit pro Woche oder 1.950 Stunden im Jahr.
    • Diese Erfahrung muss innerhalb der vergangenen zehn Jahre gemacht worden sein.
    • Diese Berufserfahrung wird typisiert und muss einer der gelisteten Gruppen entsprechen. Die „National Occupation Classification“ (NOC) nimmt die Typisierung der Berufe vor. Neben Piloten, Architekten, Bäckern, Zahnärzten oder Psychologen, zählen zu den aufgeführten Gruppen ebenfalls die Journalisten. Insgesamt sind etwa 400 Arbeiten gelistet, die Kanada zu der „Skilled Worker Class“ zählt. Journalisten ordnet sie dem Typ A zu, zu dem des Weiteren Ärzte oder Architekten gehören. Höherklassig gibt es lediglich den Typ 0, sodass die Antragstellung auf eine Bleibe- und Arbeitserlaubnis als Journalist in der Regel hohe Erfolgsaussichten hat.

Antragsverfahren

Im Gegensatz zur elektronischen Einreiseerlaubnis, kann das Visum für ausgebildete Arbeitskräfte nicht online angefragt werden. Dafür gibt es einen vereinfachten sowie einen regulären Prozess. In beiden Fällen können die Wartezeiten mehrere Monate oder gar Jahre dauern, bis das Visum ausgestellt wird. Wer daher weiß, dass er nach Kanada möchte, sollte sich frühzeitig darum kümmern. Ein Antrag wird generell nicht bewilligt, wenn die Bedingungen nicht erfüllt sind. Sollte sich herausstellen, dass der Antragsteller eine Gefahr für die kanadische Sicherheit ist oder er eine finanzielle Belastung des Gesundheitswesens darstellt, wird der Antrag abgelehnt.

Vereinfachtes Verfahren
Reguläres Verfahren
Im Überblick

Auf der Webseite der Einreisebehörde können sich Interessierte genau über alle Dokumente erkundigen, die sie für den einfachen Antrag benötigen. Im Gegensatz zum regulären Verfahren müssen keine weiteren Zeugnisse nachgereicht werden.

Das reguläre Verfahren erfolgt auf demselben Weg. Der einzige Unterschied zum schnelleren Prozess liegt in der Anzahl der geforderten Dokumente. Unter Umständen müssen Antragsteller weitere Nachweise, wie zum Beispiel Informationen über die Arbeitserfahrung oder die familiären Verhältnisse anfügen. Ob der eigene Antrag für das vereinfachte Verfahren geeignet ist oder nicht, kann online nachgelesen werden. Das ist von Fall zu Fall unterschiedlich.

Dauer

In der Regel ist diese Variante schneller. Trotzdem dauert ein Antrag zwischen 16 und 24 Monate im Schnitt.

 

Ein Antrag dauert unter Umständen etwas länger als im vereinfachten Prozess, da mehr Dokumente geprüft werden müssen.

Prozess

Der ausgefüllte Antrag muss zusammen mit einem Nachweis über die Bezahlung in der Kanadischen Botschaft Deutschlands abgegeben werden. Die hat ihren Sitz in Berlin.

Auch im regulären Verfahren erfolgt die Antragstellung über die Kanadische Botschaft in Berlin.

Kosten

Es fallen etwa 550 CAD Antragsgebühr und 490 CAD Visumsgebühr an.

Die Gebühren bewegen sich in derselben Preisklasse.

Auswahlkriterien

Wenn die Bedingungen erfüllt sind, wird der Antrag nach einem Punkteschema bewertet. Je mehr Punkte auf dieser Skala erreicht werden, umso besser stehen die Chancen auf Bewilligung des Antrages. Mit inbegriffen in den Kriterien sind beispielsweise die Ausbildung, vorhandene Sprachkenntnisse, die Länge und Art der bereits gemachten Berufserfahrung, das Alter des Antragstellers, der Arbeitsplatz in Kanada sowie die Anpassungsfähigkeit des Kandidaten. Wer es schafft, mindestens 67 der möglichen 100 Punkte zu erreichen, hat das Minimum überschritten. Um vor der Antragstellung zu testen, wie die Chancen stehen, kann online ein Probedurchlauf vollzogen werden. Dabei ist etwas Vorsicht geboten. Die Punktegrenze ändert sich jedes Jahr. Aus diesem Grund ist es wichtig, immer aktuelle Informationen einzuholen und ausschließlich die offiziellen Webseiten zu nutzen. Zusätzlich werden folgende drei Aspekte abgefragt:

  • Neben der Punktevergabe wird außerdem geprüft, ob der Antragsteller über ausreichende Mittel verfügt, um sich in Kanada versorgen zu können. Wer Familie und Angehörige mit sich bringt, muss diese ebenso finanziell unterstützen können.
  • Gesundheitscheck: Für die Überprüfung der Gesundheit muss ein Arzt konsultiert werden, der für einen solchen Test befugt ist. Ein Gang zum Hausarzt reicht daher in der Regel leider nicht aus. In vielen deutschen Großstädten sitzen jedoch solche Ärzte. Telefonisch können sich Interessierte nach einem Termin erkundigen und weitere Auskünfte einholen. Ziel der kanadischen Regierung ist es, dass niemand ins Land einwandert, der dann dem Gesundheitssystem sehr zur Last fallen würde.
  • Sicherheitstest: Unter diesem Schritt wird ein Führungszeugnis der Polizei verstanden. Dieses muss nicht nur für den Antragsteller selbst, sondern ebenfalls für Familienmitglieder vorgelegt werden, sobald diese älter als 18 Jahre alt sind. Dieses Zeugnis darf maximal drei Monate alt sein. Es muss von einer offiziellen Stelle ins Englische oder Französische übersetzt worden sein.

Sonderfall Québec

In der Provinz Quebec erfolgt die Vergabe eines Visums etwas anders. Die größte der kanadischen Provinzen hat ihr eigenes Auswahlverfahren. Wer daher ein Interesse an diesem Standort hat, muss sich gesonderte Informationen einholen. Gleichzeitig gilt eine Arbeits- oder Bleibeerlaubnis aus dem restlichen Teil Kanadas nicht für Quebec und umgekehrt. Wer nicht länger als 90 Tage bleibt, braucht als Deutscher jedoch auch für Quebec lediglich eine Einreiseerlaubnis und kein Visum.

  • Neben der Punktevergabe wird außerdem geprüft, ob der Antragsteller über ausreichende Mittel verfügt, um sich in Kanada versorgen zu können. Wer Familie und Angehörige mit sich bringt, muss diese ebenso finanziell unterstützen können.
  • Gesundheitscheck: Für die Überprüfung der Gesundheit muss ein Arzt konsultiert werden, der für einen solchen Test befugt ist. Ein Gang zum Hausarzt reicht daher in der Regel leider nicht aus. In vielen deutschen Großstädten sitzen jedoch solche Ärzte. Telefonisch können sich Interessierte nach einem Termin erkundigen und weitere Auskünfte einholen. Ziel der kanadischen Regierung ist es, dass niemand ins Land einwandert, der dann dem Gesundheitssystem sehr zur Last fallen würde.
  • Sicherheitstest: Unter diesem Schritt wird ein Führungszeugnis der Polizei verstanden. Dieses muss nicht nur für den Antragsteller selbst, sondern ebenfalls für Familienmitglieder vorgelegt werden, sobald diese älter als 18 Jahre alt sind. Dieses Zeugnis darf maximal drei Monate alt sein. Es muss von einer offiziellen Stelle ins Englische oder Französische übersetzt worden sein.

Zur Pressefreiheit in Kanada

Dass es als Journalist so unkompliziert ist nach Kanada einzureisen und dort zeitlich begrenzt zu arbeiten, ist vor allem der guten Pressefreiheit in dem nordamerikanischen Staat zu verdanken. Auf der Rangliste der Pressefreiheit belegt Kanada den 22. Platz. Im Vergleich: Deutschland liegt auf Rang 16 der Liste. Jedes Jahr stellen Reporter ohne Grenzen die Rangfolge auf und bewerten die Presse- und Informationsfreiheit von insgesamt 180 Ländern auf der ganzen Welt. Dabei geht es zum Beispiel um die Unabhängigkeit der Medien oder die Arbeitsbedingungen. Zu diesen zählt ebenfalls die einfache Einreise in das Land, wodurch eine ausländische Berichterstattung vor Ort überhaupt erst möglich gemacht wird.

Vergleich zu anderen Ländern

Für ein Journalistenvisum werden in der Regel einige Dokumente angefragt. Je nach Zielland unterscheiden sich die Anforderungen jedoch stark. Zu den üblicherweise geforderten Nachweisen gehören unter anderem:

  • ein ausgefüllter Journalistenantrag,
  • der Journalistenausweis,
  • ein (mindestens für die Dauer der Reise, meist noch darüber hinaus) gültiger Reisepass,
  • ein Passbild in Farbe
  • sowie eine Bescheinigung des Arbeitgebers über den genauen Ort, die Dauer sowie den Anlass der Reise
  • oder im Falle einer Selbstständigkeit eine Erklärung vom Journalisten selbst.

In vielen Fällen wird zudem die Vorlage einer Einladung aus dem jeweiligen Gastland verlangt. Ohne dieses Schreiben wird die Antragstellung wesentlich komplizierter. Daher empfiehlt es sich auf jeden Fall, das Visum rechtzeitig zu beantragen und mit der Planung der Reise frühzeitig zu beginnen. Das ist zudem besonders dann empfehlenswert, wenn viel Ausrüstung mitgenommen werden soll. Kameras und Technik benötigen für die Einfuhr meist eine spezielle Erlaubnis, die mit dem Visum beantragt werden sollte.